Schritt für Schritt zur Logopädie

In meiner bisherigen Berufserfahrung konnte ich immer wieder erkennen, dass es sehr häufig zu Unklarheiten bei der Vorgehensweise und der Rückerstattung der Kosten kommt. Folgende Anleitung soll Ihnen helfen, Ihre Logopädie-Therapie effektiv abwickeln zu können.

Mit so wenig Bürokratie als möglich – aber so viel wie notwendig. 🙂

1. Kontakt aufnehmen

  • Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail (Details auf der Kontakt-Seite)

  • Vereinbaren Sie den ersten Logopädie-Termin (Diagnostik)

  • Bitte erledigen Sie Punkt 2 rasch nach der Terminvereinbarung bzw. kontrollieren sie eigenständig die Verordnung auf nachfolgende Punkte.

2. Verordnung für Logopädie

  • Die Verordnung muss von einem Facharzt ausgestellt sein!
    (HNO-Facharzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe)

  • Wichtige Punkte auf der Verordnung:

    • Ausstellung: von einem Facharzt
    • Persönliche Daten: Name, Sozialversicherungsnummer, Mitversicherter, Geburtsdatum, Krankenkassa
    • Diagnose: vom Facharzt auszufüllen
    • Therapiebedarf: 10 x logopädische Therapie à 60 Minuten
      Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich dies gerne telefonisch oder im Zuge des Erstgesprächs mit Ihnen. Hausbesuche müssen unbedingt auf der Verordnung vermerkt sein (T5).
    • Datum: Eine Zuweisung ist ab Bewilligungsdatum bei fast allen Krankenkassen ein Jahr lang gültig.

    Hier können Sie sich ein Muster einer Verordnung ansehen.

3. Chefärztliche Bewilligung

Die Verordnung muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Lassen Sie die Verordnung gleich von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Spätestens beim 2. Logopädie-Termin muss die Verordnung bewilligt sein. Bringen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung bitte zum 1. oder spätestens zum 2. Logopädie-Termin mit. Wenn diese nicht bewilligt ist, kann keine logopädische Therapie stattfinden.

4. Logopädische Therapie

  • Umfasst Diagnostik, Therapie als auch Beratung

  • Ein Beispiel: T3 = 10 Therapieeinheiten à 60 Minuten
    (davon 45 Minuten gemeinsam mit dem Patient/der Patientin und 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit)

  • Bitte nehmen Sie alle Befundezur ersten Therapieeinheit mit.

  • Bitte kommen Sie pünktlichzu den Einheiten. Ein Zuspätkommen geht auf Kosten Ihrer Zeit.

Absagen

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mich rechtzeitig darüber telefonisch unter 0664 5096026 zu informieren. Ein Termin muss bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen die Kosten der entfallenen Therapiestunde verrechnet werden (diese Kosten werden nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet).

Therapietarife

Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes der österreichischen LogopädInnen „logopädieaustria“ und nach der Dauer der jeweiligen Einheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann. In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.

T2

70
  • Therapiedauer 30 Minuten

T3

90
  • Therapiedauer 45 Minuten

T5

25
  • Anfahrtspauschale

Verrechnung

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine saldierte Honorarnote von mir. Die Verrechnung erfolgt binnen 10 Tage auf folgendes Konto:

 

Logopädie Marina Amon-Hartl
IBAN: AT89 3299 0000 0384 3752
BIC: RLNWATWWZWE

Verwendungszweck: bitte Rechnungsnummer und Familienname angeben!

Kostenrückerstattung

Wahllogopädin für folgende Krankenkassen:

  • NÖGKK
  • WGKK
  • SVB
  • VAEB
  • SVAGW
  • KFA Wien
  • BVA

Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, welche Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen können. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet werden. Je nach Versicherung werden 40-70 % der Kosten refundiert. Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet.