Schritt für Schritt zur Logopädie
In meiner bisherigen Berufserfahrung konnte ich immer wieder erkennen, dass es sehr häufig zu Unklarheiten bei der Vorgehensweise und der Rückerstattung der Kosten kommt. Folgende Anleitung soll Ihnen helfen, Ihre Logopädie-Therapie effektiv abwickeln zu können.
Mit so wenig Bürokratie als möglich – aber so viel wie notwendig. 🙂
1. Kontakt aufnehmen
2. Verordnung für Logopädie
3. Chefärztliche Bewilligung
Die Verordnung muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Lassen Sie die Verordnung gleich von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Spätestens beim 2. Logopädie-Termin muss die Verordnung bewilligt sein. Bringen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung bitte zum 1. oder spätestens zum 2. Logopädie-Termin mit. Wenn diese nicht bewilligt ist, kann keine logopädische Therapie stattfinden.
Seit Corona ist die Bewilligungspflicht ausgesetzt!!
4. Logopädische Therapie
Absagen
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mich rechtzeitig darüber telefonisch unter 0664 5096026 zu informieren. Ein Termin muss bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen die Kosten (35 €) der entfallenen Therapiestunde verrechnet werden (diese Kosten werden nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet).
Therapietarife
Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes der österreichischen LogopädInnen „logopädieaustria“ und nach der Dauer der jeweiligen Einheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann. In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
T2
T3
- Therapiedauer 60 Minuten
Verrechnung
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine saldierte Honorarnote von mir. Die Verrechnung erfolgt binnen 5 Tage auf folgendes Konto:
Logopädie Marina Amon-Hartl
IBAN: AT89 3299 0000 0384 3752
BIC: RLNWATWWZWE
Verwendungszweck: bitte Rechnungsnummer und Familienname angeben!
Kostenrückerstattung
Wahllogopädin für folgende Krankenkassen:
- NÖGKK
- WGKK
- SVB
- VAEB
- SVAGW
- KFA Wien
- BVA
Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, welche Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen können. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse teilweise rückerstattet werden. Je nach Versicherung werden 40-70 % der Kosten refundiert. Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100 % der Therapiekosten rückerstattet.